Entscheidungshilfe · Reform 2027

Jetzt anfangen
oder warten?

Laut Verordnungsentwurf ist der 1. Januar 2027 der Stichtag: Wer ab dann in der Fahrschule anfängt, soll die Theorie frei lernen dürfen, auch komplett per App. Wer vorher anfängt, macht nach altem Recht fertig. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Was heißt das für dich?

Stand: Bundestag hat beschlossen, Bundesrat entscheidet noch. Der Bundestag hat am 05.11.2026 das Gesetz zur Reform der Fahrausbildung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz und der Verordnung noch zustimmen, seine nächste Sitzung ist am 20.11.2026. Laut Verordnungsentwurf startet die Reform in zwei Stufen: Ab 1. Januar 2027 soll die Theorie frei lernbar sein, auch komplett per App. Ab 1. Juli 2027 sollen die neue Prüfung und das Gesetz gelten, etwa das Üben mit Eltern. (Stand 06.11.2026)

Kurz gesagt: Brauchst du den Führerschein bald, fang an. Hast du ein paar Wochen Luft und willst die Theorie per App lernen, kann sich eine Anmeldung ab Januar 2027 lohnen. Sicher ist der Termin erst nach dem Bundesrat. Sehtest, Erste Hilfe, Passbild und Theorie lernen kannst du in jedem Fall jetzt erledigen.

Der Stichtag: 1. Januar 2027

Du beginnst die Ausbildung …TheoriePrüfung
bis 31.12.2026Pflicht-Theorieunterricht in der Fahrschule (altes Recht, auch nach dem Jahreswechsel)heutige Prüfung, bei Prüfung ab 1.7.2027 die neue
ab 1.1.2027 (geplant)Lernformat frei: Präsenz, online live oder komplett per Appbis 30.6.2027 heutige Prüfung, ab 1.7.2027 die neue

Laut Entwurf der Verordnung (Bundesrats-Drucksache 365/26, Art. 11 und § 15 der neuen Ausbildungsverordnung). Gilt nur, wenn der Bundesrat rechtzeitig zustimmt.

Laut Entwurf dürfen Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 beginnen, nach den bis Ende 2026 geltenden Regeln abgeschlossen werden. Wer im November oder Dezember anmeldet, besucht also den Pflicht-Theorieunterricht und fährt 12 feste Sonderfahrten.

Wichtig: Bis 30. Juni 2027 verlangt die Theorieprüfung laut Entwurf noch einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule. Theorie per App ab Januar heißt also nicht „ohne Fahrschule“. Wie Fahrschulen das App-Lernen bestätigen, ist noch offen. Ab 1. Juli 2027 soll der Nachweis wegfallen.

Was feststeht und was nicht

PunktStand
Präsenzpflicht beim Theorieunterricht entfälltbeschlossen (Bundestag 05.11.2026), Bundesrat offen
Theorie frei wählbar, auch per Applaut Entwurf ab 1. Januar 2027
Keine feste Zahl an Sonderfahrtenlaut Entwurf ab 1. Januar 2027
Neue Theorieprüfung, kürzere Praxisprüfunglaut Entwurf ab 1. Juli 2027
Üben mit Elternbeschlossen, frühestens ab 1. Juli 2027 und nur in Ländern mit eigener Verordnung. Noch kein Land hat das getan.
Kleinerer Fragenkatalogoffen, Datum steht nicht im Entwurf
Wie stark Preise sinkenoffen

Quellen: Deutscher Bundestag, BR-Drs. 365/26, dpa vom 05.11.2026.

Für wen sich Warten lohnen kann

Eher jetzt anfangenAnmeldung ab Januar kann sich lohnen
Ausbildungsplatz, Job oder Studium setzen bald einen Führerschein voraus.Du brauchst den Führerschein nicht vor Frühjahr oder Sommer 2027.
Du willst Planungssicherheit. Das alte Recht ist bekannt, das neue hängt noch am Bundesrat.Du willst die Theorie per App lernen statt in festen Doppelstunden.
Du lernst gern in der Gruppe und magst festen Unterricht.Deine Fahrschule plant für 2027 ein digitales Theorie-Angebot.
Eine Ersparnis ist nicht garantiert, und Warten kostet Zeit.Deine Familie möchte mitüben. Das geht frühestens ab Juli 2027 und nur, wenn dein Land es einführt.

Zu den Wartezeiten bei Prüfungen: Die kürzere Praxisprüfung soll ab Juli 2027 mehr Prüfungen möglich machen. Ob das die Wartezeiten wirklich senkt, ist offen. Gleichzeitig warnt das Ministerium selbst vor einer „Bugwelle“, wenn viele auf die neuen Regeln warten.

Zum Geld: Die Schätzungen reichen von „mehrere hundert Euro“ bis „noch nicht absehbar“. Alle Positionen mit Quelle: Führerschein-Kosten 2027.

Drei Beispiele mit Empfehlung

Lena: Ausbildung ab Februar

Lena beginnt im Februar eine Ausbildung, der Betrieb liegt außerhalb. Unsere Empfehlung: jetzt anfangen. Früher fahren ist für sie mehr wert als ein freieres Lernformat.

Jonas: Führerschein bis Sommer

Jonas braucht den Führerschein bis zum Sommer 2027 und lernt lieber allein am Handy. Unsere Empfehlung: Theorie jetzt schon lernen, in der Fahrschule ab Januar anmelden und den Bundesrat im Blick behalten.

Mira: Eltern wollen mitüben

Miras Eltern möchten mit ihr üben, Eile hat sie keine. Unsere Empfehlung: beobachten, was ihr Bundesland macht. Üben mit Eltern gibt es frühestens ab Juli 2027 und nur, wo das Land es einführt. Steht bis zu ihrem Wunschtermin nichts fest, fängt sie normal an.

Diese Beispiele sind Orientierung, keine Garantie. Rechne deinen eigenen Zeitplan durch und sprich mit deiner Fahrschule.

Was du jetzt schon tun kannst, egal wie du dich entscheidest

  • Sehtest machen. Er gehört zum Führerschein-Weg, mit und ohne Reform.
  • Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Termine sind oft schneller weg als gedacht.
  • Passbild besorgen. Ein kleiner Schritt, der später nicht aufhält.
  • Theorie lernen. Der Stoff richtet sich laut Entwurf weiter nach Anlage 7 Nr. 1.1 FeV. Was du jetzt lernst, brauchst du auch danach.
  • Fahrschulen fragen, ob sie ab Januar 2027 Theorie digital anbieten und wie sie den Ausbildungsnachweis handhaben.

Mit TheorieCoach kannst du heute schon die amtlichen Prüfungsfragen lernen, 100 Fragen sind gratis. Wer ab Januar 2027 anfängt, kann damit laut Entwurf die Theorie komplett per App lernen. Wer vorher anfängt, nutzt die App als Vorbereitung neben dem Unterricht. Mehr dazu: Theorie selbst lernen.

Wie es weitergeht

Der nächste Termin ist die Sitzung des Bundesrats am 20.11.2026. Ob die Reform dort auf der Tagesordnung steht, ist nicht bestätigt. Damit die erste Stufe am 1. Januar 2027 starten kann, muss die Verordnung vorher beschlossen und verkündet sein. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem neuen Schritt. Den Stand im Überblick: Bundestag hat beschlossen – wie es weitergeht.

Häufige Fragen zum richtigen Zeitpunkt

Ich melde mich im Dezember an. Was gilt für mich?

Laut Entwurf das alte Recht, auch nach dem Jahreswechsel: Pflicht-Theorieunterricht und 12 Sonderfahrten. Legst du die Prüfung ab 1. Juli 2027 ab, gilt dafür die neue Prüfung.

Ich melde mich im Januar 2027 an. Darf ich die Theorie per App lernen?

Laut Entwurf ja, das Lernformat ist dann frei. Bis 30. Juni 2027 verlangt die Theorieprüfung aber noch einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule. Gilt nur, wenn der Bundesrat rechtzeitig zustimmt.

Verliere ich etwas, wenn ich jetzt anfange?

Den Lernstoff nicht, er richtet sich laut Entwurf weiter nach denselben Vorgaben. Du machst aber Pflicht-Theorieunterricht und 12 Sonderfahrten nach altem Recht.

Ist der Führerschein nach der Reform sicher billiger?

Nein, das ist offen. Die Fahrlehrerverbände halten die genannten 1.000 Euro für unrealistisch, die SPD nennt die Ersparnis noch nicht absehbar.

Was, wenn der Bundesrat zu spät zustimmt?

Dann kann sich der Start verschieben. Bis die neue Verordnung gilt, bleibt es beim alten Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundesrat entschieden hat.

Kann ich ab Juli 2027 sicher mit meinen Eltern üben?

Nein, nicht sicher. Das Gesetz ist vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen, und jedes Land muss es per Verordnung einführen. Bisher hat das kein Land getan.

Quellen

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind die verkündeten Gesetze und Verordnungen sowie die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Zuletzt geprüft am 06. November 2026.

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Vorschau · neue Reform-Version · Stand 06.11.2026 · noch nicht live auf theoriecoach.app