Leitartikel · 6. November 2026

Bundestag sagt Ja.
Bundesrat steht aus.

Der Bundestag hat am 5. November 2026 den Kern der Führerschein-Reform verabschiedet. Theorie per App soll ein vollwertiger Weg werden, Eltern sollen mitüben dürfen. Eine kürzere Prüfung ist per Verordnung geplant. Aber: Der Bundesrat muss noch zustimmen. Geplant sind zwei Stufen: 1. Januar 2027 für die Theorie, 1. Juli 2027 für Prüfung und Gesetz.

Stand: Bundestag hat beschlossen, Bundesrat entscheidet noch. Der Bundestag hat am 05.11.2026 das Gesetz zur Reform der Fahrausbildung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz und der Verordnung noch zustimmen, seine nächste Sitzung ist am 20.11.2026. Laut Verordnungsentwurf startet die Reform in zwei Stufen: Ab 1. Januar 2027 soll die Theorie frei lernbar sein, auch komplett per App. Ab 1. Juli 2027 sollen die neue Prüfung und das Gesetz gelten, etwa das Üben mit Eltern. (Stand 06.11.2026)

Kurz gesagt: Beschlossen hat der Bundestag das Gesetz, nicht die ganze Reform. Laut Verordnungsentwurf soll die Theorie ab 1. Januar 2027 frei lernbar sein, auch per App. Neue Prüfung und Üben mit Eltern folgen ab 1. Juli 2027. Was du jetzt lernst, bleibt im Kern Thema: Verkehrsregeln, Vorfahrt und Gefahrenlehre.

Was am Donnerstag passiert ist

Nach 30 Minuten Debatte hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen (Drucksache 21/7404, in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung 21/8979). Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD, Grüne und Linke.

Damit ist der erste von zwei Teilen der Reform durch den Bundestag. Der zweite Teil ist eine Verordnung des Verkehrsministeriums. Sie regelt die Details zu Theorieprüfung, Sonderfahrten und Praxisprüfung. Beide brauchen noch die Zustimmung des Bundesrats.

SchrittStand
Kabinett beschließt Gesetzentwurf20.05.2026, erledigt
Bundestag beschließt das Gesetz05.11.2026, erledigt
Bundesrat stimmt dem Gesetz zuoffen; nächste Sitzung 20.11.2026, Tagesordnung nicht bestätigt
Bundesrat stimmt der Verordnung zuoffen
Bundesländer führen Üben mit Eltern einoffen, jedes Land einzeln
Theorie frei, neue Ausbildungsverordnunggeplant ab 1. Januar 2027
Neue Prüfung, Gesetz, Üben mit Elterngeplant ab 1. Juli 2027

Quellen: Deutscher Bundestag, dpa vom 05.11.2026.

Was sich ändern soll

Theorie: Präsenzpflicht fällt

Das ist die größte Änderung für Fahrschüler. Den Theoriestoff musst du künftig nicht mehr in festen Doppelstunden in der Fahrschule absitzen. Du kannst ihn per App zu Hause, hybrid oder wie bisher im Unterricht lernen. Die Fahrschule entscheidet, welche Formate sie anbietet. Laut Verordnungsentwurf soll das für Ausbildungen ab 1. Januar 2027 gelten. Mehr dazu: Theorieunterricht soll freiwillig werden.

Üben mit Eltern: ja, aber mit Regeln

Neu ist die Fahrpraxis unter Anleitung einer nahestehenden Person, zum Beispiel von Mutter oder Vater. Sie ergänzt die Fahrschule, ersetzt sie aber nicht. Voraussetzungen laut Gesetz:

  • Du hast die Theorieprüfung bestanden und 6 Fahrstunden in der Fahrschule gemacht.
  • Dein Begleiter hat seit mindestens 7 Jahren den Pkw-Führerschein und höchstens 1 Punkt in Flensburg.
  • Ihr steht euch nahe (z. B. Eltern), und dein Begleiter wird in der Fahrschule theoretisch und praktisch vorbereitet.
  • Dein Bundesland hat das Modell eingeführt. Das muss jedes Land einzeln per Verordnung tun.

Alle Details, auch zu Fahrtenbuch und Beobachtungsfahrt: Fahrpraxisanleiter.

Prüfung: kleinerer Katalog, kürzere Fahrt

Diese Punkte stehen in der Verordnung, über die der Bundesrat noch entscheidet. Gelten sollen sie laut Entwurf ab 1. Juli 2027. Der Fragenkatalog soll von 1.169 auf rund 840 Fragen schrumpfen; ab wann, ist offen. Jede Frage zählt dann 1 Punkt, sicherheitsrelevante Fragen dürfen nicht falsch sein. In der praktischen Prüfung Klasse B soll die Fahrzeit von 30 auf 25 Minuten sinken, die ganze Prüfung von 55 auf 40 Minuten. Mehr dazu: Theorieprüfung 2027.

Sonderfahrten nach Können

Die feste Zahl von 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit) soll wegfallen. Die Fahrten selbst bleiben Pflicht. Wie viele du brauchst, entscheidet dein Fahrlehrer nach deinem Können. Geplant ab 1. Januar 2027.

Mehr Transparenz bei Preisen

Fahrschulen sollen ihre Preise und Bestehensquoten online veröffentlichen. Die Daten sollen in die Mobilithek des Bundes fließen, eine zentrale Datenbank, die auch Vergleichsportale nutzen können.

Wird der Führerschein billiger?

Das ist umstritten. Laut Verkehrsministerium kostet Klasse B heute im Schnitt rund 3.400 Euro. Minister Steffen Bilger (CDU) hält eine Ersparnis von mehreren hundert, im besten Fall bis zu 1.000 Euro für möglich. Der ADAC spricht im besten Fall von bis zu einem Drittel.

Die Fahrlehrerverbände und der Verband Moving halten 1.000 Euro für unrealistisch. Die Linke weist darauf hin, dass die größten Kosten bleiben: Fahrzeug, viele Fahrstunden und nicht bestandene Prüfungen. Alle Kostenposten mit Quelle: Führerschein-Kosten 2027.

Unsere Sicht als Fahrlehrer: Am meisten sparst du, wenn du die Prüfungen beim ersten Mal bestehst. Jede Wiederholung kostet Gebühren, Fahrstunden und Zeit. Daran ändert die Reform nichts.

Die Kritik an der Reform

  • Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände lehnt die Ausbildung durch Laien strikt ab und sieht reinen Online-Unterricht kritisch. Präsenzunterricht habe eine pädagogische Rolle, die eine App nicht ersetze.
  • Moving begrüßt weniger Bürokratie und den gezielten Einsatz von Simulatoren, kritisiert aber den Wegfall der Präsenzpflicht und das Üben nach sechs Fahrstunden.
  • Grüne, AfD und Linke stimmten dagegen. Die Linke (Jorrit Bosch) kritisiert, dass die Reform die eigentlichen Kostentreiber nicht ändere.
  • Befürworter wie Henning Rehbaum (CDU) betonen: Wie viel die jährlich rund 800.000 Fahrschüler sparen, hängt davon ab, wie die Länder die Verordnung im Bundesrat ausgestalten.

Was das jetzt für dich heißt

  • Stichtag ist der 1. Januar 2027. Wer vorher in der Fahrschule anfängt, macht laut Entwurf nach altem Recht fertig, mit Pflicht-Theorieunterricht. Wer ab Januar startet, soll die Theorie frei lernen dürfen.
  • Was du lernst, bleibt gültig. Laut Entwurf richtet sich der Stoff weiter nach Anlage 7 FeV. Verkehrsregeln, Vorfahrt und Gefahrenlehre bleiben also Thema.
  • Bis 30. Juni 2027 gilt laut Entwurf noch die heutige Prüfung, und die Theorieprüfung verlangt weiter einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule.
  • Warten lohnt sich nur bedingt. Ob du mit der Anmeldung bis Januar 2027 warten solltest, hängt von deinem Zeitplan ab: Jetzt anfangen oder warten?

Was wir bei TheorieCoach tun

TheorieCoach entsteht mit Fahrlehrern aus Braunschweig, und zwar genau für den Weg, den die Reform öffnet: Theorie digital lernen, in deinem Tempo und in deiner Sprache.

  • Heute: alle amtlichen Prüfungsfragen mit Bild- und Videofragen, Prüfungssimulation und Erklärungen, in 15 Sprachen.
  • Schon entwickelt: ein Prüfmodus nach dem neuen Muster und ein Fahrtenbuch für das Üben mit Eltern. Wir schalten beides frei, sobald die Regeln gelten.
  • Sobald veröffentlicht: den neuen Fragenkatalog. Für Premium-Nutzer ohne Aufpreis.
  • Laufend: Diese Seiten aktualisieren wir bei jedem neuen Schritt. Nächste Bundesratssitzung: 20.11.2026. Ob die Reform dort auf der Tagesordnung steht, ist nicht bestätigt.

Alle Fragen und Antworten auf einen Blick: FAQ zur Führerschein-Reform.

Quellen

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind die verkündeten Gesetze und Verordnungen sowie die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Zuletzt geprüft am 06. November 2026.

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Vorschau · neue Reform-Version · Stand 06.11.2026 · noch nicht live auf theoriecoach.app