Theorieunterricht
soll freiwillig werden.
Der Bundestag hat am 5. November 2026 beschlossen: Die Präsenzpflicht beim Theorieunterricht fällt weg. Du sollst den Stoff künftig per App, hybrid oder im Unterricht lernen können. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Laut Verordnungsentwurf soll das Lernformat schon ab 1. Januar 2027 frei sein.
Stand: Bundestag hat beschlossen, Bundesrat entscheidet noch. Der Bundestag hat am 05.11.2026 das Gesetz zur Reform der Fahrausbildung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz und der Verordnung noch zustimmen, seine nächste Sitzung ist am 20.11.2026. Laut Verordnungsentwurf startet die Reform in zwei Stufen: Ab 1. Januar 2027 soll die Theorie frei lernbar sein, auch komplett per App. Ab 1. Juli 2027 sollen die neue Prüfung und das Gesetz gelten, etwa das Üben mit Eltern. (Stand 06.11.2026)
Kurz gesagt: Freiwillig heißt: kein Pflichtbesuch mehr, aber weiter eine Prüfung. Die Fahrschule bleibt für die Praxis zuständig und entscheidet selbst, ob sie Theorie anbietet. Wer vor dem 1. Januar 2027 anfängt, besucht laut Entwurf weiter den Pflicht-Theorieunterricht.
Was genau beschlossen ist
Mit dem Gesetz, das der Bundestag am 5. November 2026 verabschiedet hat, soll die Präsenzpflicht beim Theorieunterricht entfallen. Laut Bundestag soll Theoriewissen auch vollständig digital, etwa per App, erworben werden können. Möglich sind damit App, hybrid oder Präsenz, je nachdem, was deine Fahrschule anbietet. Das hat der Bundestag beschlossen, in Kraft ist es noch nicht.
Das Lernformat selbst regelt die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung. Im Entwurf steht: „Der Fahrschüler entscheidet eigenverantwortlich, mit welchem Lernformat er das erforderliche theoretische Wissen erwirbt.“ Erlaubt sind Präsenz, digital live, digital im eigenen Tempo oder eine Mischung. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Frühestens kann das am 20. November 2026 passieren. Ob das Thema dort auf der Tagesordnung steht, ist nicht bestätigt. Laut Verordnungsentwurf kommt die Reform in zwei Stufen: Theorie und Ausbildung ab 1. Januar 2027, Prüfung und Gesetz ab 1. Juli 2027. Den Überblick über alle Schritte findest du unter Bundestag hat beschlossen.
| Thema | Heute (altes Recht) | Nach der Reform |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | Pflicht in der Fahrschule: Klasse B 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 klassenspezifisch | keine Präsenzpflicht (beschlossen) |
| Lernformat | Unterricht in der Fahrschule, Apps nur zur Vorbereitung | Fahrschüler wählt frei: per App, online live, Präsenz oder gemischt (laut Entwurf) |
| Angebot der Fahrschule | Pflichtunterricht | Fahrschule entscheidet selbst, ob und wie (beschlossen) |
| Prüfungsstoff | Anlage 7 Nr. 1.1 FeV | weiter Anlage 7 Nr. 1.1 FeV (laut Entwurf) |
| Nachweis zur Theorieprüfung | Ausbildungsnachweis der Fahrschule | bis 30.6.2027 weiter nötig, danach entfällt er (laut Entwurf) |
| Start | gilt bis 31.12.2026 | geplant ab 1. Januar 2027 für Ausbildungen, die ab dann beginnen |
Quellen: Deutscher Bundestag, BR-Drs. 365/26, dpa vom 05.11.2026.
Die drei Lernformate
Damit gibt es drei Wege, den Theoriestoff zu lernen. Keiner davon ist besser oder schlechter. Entscheidend ist, was zu dir und deinem Alltag passt.
- Per App zu Hause: Du lernst, wann und wo du willst, in deinem Tempo. Der Stoff ist derselbe wie im Unterricht.
- Hybrid: eine Mischung, zum Beispiel App für die Fragen und Unterricht für schwierige Themen.
- In Präsenz: klassischer Unterricht in der Fahrschule, sofern sie ihn weiter anbietet.
Wichtig: Die Fahrschule entscheidet selbst, ob und wie sie Theorie anbietet. Sie muss also nicht jedes Format haben. Frag vor der Anmeldung nach, welche Wege sie für die Theorie vorsieht.
Was die Fahrschule weiter macht
„Theorie freiwillig“ heißt nicht „Führerschein ohne Fahrschule“. Die Praxis bleibt bei ihr. Teils beschlossen, teils in der geplanten Verordnung, über die der Bundesrat noch entscheidet:
- Sonderfahrten: Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflicht. Laut Entwurf soll es keine feste Zahl mehr geben, der Umfang richtet sich nach deinem Ausbildungsstand.
- Simulatoren: Sie dürfen stärker eingesetzt werden, aber nicht ausschließlich für die Sonderfahrten.
- Prüfungsreife: Die Fahrschule bestätigt sie nach mindestens einer bestandenen Testfahrt im realen Verkehr in Prüfungslänge.
- Weniger Papier: Beschlossen ist, dass Fahrschulen weniger dokumentieren und aufzeichnen müssen.
Wie viele Fahrstunden realistisch sind: Fahrstunden und Sonderfahrten. Was sich für Fahrschulen insgesamt ändert: Reform für Fahrschulen.
Der Stichtag: 1. Januar 2027
Wichtig: Stichtag ist laut Entwurf der 1. Januar 2027. Wer vorher in der Fahrschule anfängt, macht nach altem Recht fertig, mit Pflicht-Theorieunterricht: in Klasse B 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 klassenspezifische. Das gilt auch nach dem Jahreswechsel.
Bis Ende 2026 sind Apps, auch TheorieCoach, eine Vorbereitung auf die Prüfung neben dem Pflichtunterricht. Wer ab 1. Januar 2027 anfängt, soll die Theorie laut Entwurf komplett per App lernen dürfen.
Eine Einschränkung gibt es: Bis 30. Juni 2027 verlangt die Theorieprüfung laut Entwurf noch einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule. Erst ab 1. Juli 2027 soll er wegfallen. Wie Fahrschulen das App-Lernen in der Zwischenzeit bestätigen, ist offen. Ob du lieber jetzt startest oder ab Januar: Jetzt anfangen oder warten?
Worauf du beim digitalen Lernen achtest
Ohne festen Unterricht trägst du mehr Verantwortung für deinen Lernweg. Dazu soll die Prüfung ab Juli 2027 anders zählen: Laut Entwurf zählt dann jede Frage 1 Punkt. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen nicht falsch sein. Das solltest du beachten:
- Amtliche Fragen: Lern mit den Originalfragen inklusive Bild- und Videofragen, nicht mit nachgebauten.
- Verstehen statt klicken: Lies zu jeder Frage die Erklärung. Wer die Regel kennt, erkennt sie auch in neuer Formulierung.
- Fehler gezielt wiederholen: Fragen, die du falsch hattest, kommen so lange dran, bis sie sicher sitzen.
- Prüfung simulieren: Melde dich erst an, wenn du mehrere Simulationen hintereinander sicher bestehst.
- Sprache klären: Lern in der Sprache, in der du auch die Prüfung ablegst.
Heute wie laut Entwurf darfst du frühestens 3 Monate vor deinem Mindestalter zur Theorieprüfung. Dort wird dein Ausweis kontrolliert. Einen Lernplan findest du unter Theorie selbst lernen, die neue Prüfung unter Theorieprüfung 2027.
TheorieCoach bietet dafür die amtlichen Prüfungsfragen mit Erklärungen, Prüfungssimulation und KI-Coach in 15 Lernsprachen. Ein Prüfmodus nach dem neuen Muster ist schon entwickelt. Wir schalten ihn frei, sobald die neuen Regeln gelten.
Häufige Fragen
Ist der Theorieunterricht jetzt schon freiwillig?
Nein. Bis Ende 2026 ist der Theorieunterricht Pflicht. Laut Entwurf soll das Lernformat für alle, die ab 1. Januar 2027 anfangen, frei sein. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Darf ich die Theorie nach der Reform komplett per App lernen?
Laut Entwurf ja, für Ausbildungen ab 1. Januar 2027. Bis 30. Juni 2027 braucht die Theorieprüfung aber noch einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule. Für die Praxis brauchst du ohnehin eine Fahrschule.
Muss meine Fahrschule weiter Theorieunterricht anbieten?
Beschlossen im Bundestag, Bundesrat offen: Die Fahrschule entscheidet selbst, ob und wie sie Theorie anbietet. Frag am besten direkt bei ihr nach.
Ändert sich der Prüfungsstoff?
Laut Entwurf richtet sich der Stoff weiter nach Anlage 7 Nr. 1.1 FeV. Der Fragenkatalog soll laut BMV von 1.169 auf rund 840 Fragen schrumpfen; ab wann, ist offen.
Ich fange noch 2026 an. Muss ich in den Unterricht?
Ja. Laut Entwurf wird eine Ausbildung, die vor dem 1. Januar 2027 beginnt, nach altem Recht beendet, also mit Pflicht-Theorieunterricht.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Abstimmung über Änderung des Fahrlehrergesetzes (KW 45/2026)
- dpa via ARIVA: Bundestag stimmt Reform zu – wird Führerschein günstiger? (05.11.2026)
- AUTOHAUS: Bundestag stimmt Reform zu (05.11.2026)
- Bundesrat-Drucksache 365/26: Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (Art. 1 § 3, Art. 11)
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind die verkündeten Gesetze und Verordnungen sowie die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Zuletzt geprüft am 06. November 2026.
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