Überblick · Führerschein-Reform 2027

Die Führerschein-
Reform 2027.

Alles zur Reform an einer Stelle: was der Bundestag beschlossen hat, was noch geplant ist, was offen bleibt und was es für dich heißt. Erklärt von Fahrlehrern, mit Quellen, laufend aktualisiert.

Stand: Bundestag hat beschlossen, Bundesrat entscheidet noch. Der Bundestag hat am 05.11.2026 das Gesetz zur Reform der Fahrausbildung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz und der Verordnung noch zustimmen, seine nächste Sitzung ist am 20.11.2026. Laut Verordnungsentwurf startet die Reform in zwei Stufen: Ab 1. Januar 2027 soll die Theorie frei lernbar sein, auch komplett per App. Ab 1. Juli 2027 sollen die neue Prüfung und das Gesetz gelten, etwa das Üben mit Eltern. (Stand 06.11.2026)

Kurz gesagt: Theorie ohne Präsenzpflicht, Üben mit Eltern nach 6 Fahrstunden, kleinerer Fragenkatalog, kürzere Praxisprüfung. Der Bundestag hat am 05.11.2026 zugestimmt, der Bundesrat entscheidet noch. Laut Entwurf in zwei Stufen: Theorie frei per App ab 1. Januar 2027, neue Prüfung und Gesetz ab 1. Juli 2027.

Die Reform auf einen Blick

ThemaWas sich ändern sollStand
TheorieunterrichtPräsenzpflicht entfällt. Lernen per App, hybrid oder im Unterricht.Bundestag beschlossen; Lernformat frei laut Entwurf ab 1.1.2027
Üben mit ElternNach bestandener Theorie und 6 Fahrstunden mit einer nahestehenden Person üben.Bundestag beschlossen; frühestens ab 1.7.2027, Länder müssen einführen
TheorieprüfungRund 840 statt 1.169 Fragen, 1 Punkt je Frage, sicherheitsrelevante Fragen dürfen nicht falsch sein.Bewertung geplant ab 1.7.2027, Katalog: Datum offen
SonderfahrtenKeine feste Zahl mehr, Umfang nach Können. Überland, Autobahn, Dunkelheit bleiben Pflicht.Geplant ab 1.1.2027
Praktische PrüfungKlasse B: 25 statt 30 Minuten Fahrzeit, 40 statt 55 Minuten insgesamt.Geplant ab 1.7.2027
Kosten und TransparenzPreise und Bestehensquoten der Fahrschulen werden öffentlich.Geplant ab 1.7.2027
FahrschulenWeniger Dokumentationspflichten, freie Wahl beim Theorie-Angebot.Bundestag beschlossen

„Bundestag beschlossen“ heißt: Der Bundesrat muss noch zustimmen. „Geplant“ heißt: steht in der Verordnung, über die der Bundesrat ebenfalls entscheidet.

Der Zeitplan

DatumSchritt
20.05.2026Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
10.06.2026Verordnung geht an den Bundesrat (Drucksache 365/26)
24.09.2026Erste Lesung im Bundestag
05.10.2026Anhörung im Verkehrsausschuss
05.11.2026Bundestag beschließt das Gesetz
20.11.2026Nächste Bundesratssitzung (Tagesordnung noch nicht bestätigt)
offenBundesländer führen das Üben mit Eltern per Landesverordnung ein
1. Januar 2027Geplant: neue Ausbildungsverordnung, Theorie frei lernbar, auch per App; Stichtag für alte Ausbildungen
1. Juli 2027Geplant: neue Theorie- und Praxisprüfung, Gesetz mit Üben mit Eltern und Preisregister

Quellen: Deutscher Bundestag (Textarchiv KW 39, 41, 45), Bundesrat-Drucksache 365/26 (Art. 11), BMV, dpa.

Wichtig: Stichtag ist laut Entwurf der 1. Januar 2027. Wer vorher in der Fahrschule anfängt, macht nach altem Recht fertig, mit Pflicht-Theorieunterricht. Wer ab Januar anfängt, soll die Theorie frei lernen dürfen. Bis 30. Juni 2027 gilt noch die heutige Prüfung, und für die Theorieprüfung braucht es weiter einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule.

Was das für dich heißt

Du willst bald den Führerschein machen

Fang mit dem an, was in beiden Systemen gleich bleibt: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild und die Theorie lernen. Entscheidend ist der 1. Januar 2027: Wer ab dann in der Fahrschule anfängt, soll die Theorie laut Entwurf per App lernen dürfen. Ob sich das Warten für dich lohnt, erklärt unsere Entscheidungshilfe: Jetzt anfangen oder warten?

Du bist schon in der Ausbildung

Für dich ändert sich voraussichtlich wenig. Laut Entwurf darfst du eine Ausbildung, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen hat, nach altem Recht beenden. Prüfst du ab 1. Juli 2027, gilt die neue Prüfung.

Du bist Mutter oder Vater

Interessant für dich: das Üben mit dem eigenen Kind und die Kosten. Alles auf einer Seite: Reform für Eltern.

Du leitest eine Fahrschule

Du entscheidest künftig selbst, wie du Theorie anbietest, und hast weniger Dokumentation. Was jetzt zu tun ist: Reform für Fahrschulen.

Alle Themen im Detail

TheorieCoach und die Reform

Laut Verordnungsentwurf soll die Theorie ab 1. Januar 2027 komplett per App gelernt werden dürfen. TheorieCoach ist dafür gebaut: amtliche Fragen mit Bild- und Videofragen, Prüfungssimulation und Erklärungen in 15 Sprachen. Ein Prüfmodus nach neuem Muster und ein Fahrtenbuch für das Üben mit Eltern sind schon entwickelt; wir schalten sie frei, sobald die Regeln gelten. Was die App 2027 kann.

Häufige Fragen

Ist die Führerschein-Reform beschlossen?

Der Bundestag hat am 05.11.2026 zugestimmt. Der Bundesrat muss dem Gesetz und der Verordnung noch zustimmen.

Ab wann gilt die Reform?

Laut Verordnungsentwurf in zwei Stufen: Theorie frei per App ab 1. Januar 2027, neue Prüfung und Gesetz ab 1. Juli 2027. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Muss ich noch zum Theorieunterricht?

Wer vor dem 1. Januar 2027 anfängt, ja. Wer ab Januar anfängt, soll laut Entwurf frei wählen dürfen, auch per App. Bis 30. Juni 2027 verlangt die Theorieprüfung aber noch einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule.

Darf ich mit meinen Eltern üben?

Frühestens ab 1. Juli 2027, wenn dein Bundesland das Modell einführt, und nach bestandener Theorie und 6 Fahrstunden. Bisher hat das kein Land getan.

Wird der Führerschein billiger?

Minister Steffen Bilger (CDU) hält mehrere hundert, im besten Fall bis zu 1.000 Euro Ersparnis für möglich. Fahrlehrerverbände halten das für unrealistisch.

Quellen

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind die verkündeten Gesetze und Verordnungen sowie die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Zuletzt geprüft am 06. November 2026.

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Vorschau · neue Reform-Version · Stand 06.11.2026 · noch nicht live auf theoriecoach.app